Die Frist für die 2. Ausschreibung des BfArM von medizinischem Cannabis endet am 19.11.2018 und bringt Bewegung in den medizinischen Anbau. 2020 soll es endlich medizinisches Cannabis auch aus Deutschland geben. Die Genehmigung für eine Cannabis-Erstverordnung soll ebenfalls vereinfacht werden und Anleger können nun erstmals an der nordamerikanischen Hanfindustrie im Fondpaket investieren.
Diesen Dienstag endet die Frist des Bundesinstitus für Arzneimittel und Medizinproduktion (BfArM), welches Ausschreibungen an Unternehmen für die Produktion von medizinischem Cannabis gemacht hat. Die Behörde sieht vor, mindestens 3 Unternehmen mit der Produktion von medizinischen Cannabis unter staatlicher Kontrolle zu beauftragen. Die Zuschläge sollen im ersten Halbjahr erfolgen, so dass mit dem ersten „deutschen Cannabis“ voraussichtlich 2020 gerechnet werden kann. Laut Ausschreibung geht es dabei um 10,4 Tonnen, die innerhalb von 4 Jahren angebaut werden sollen. Der Prozess der Ausschreibung ging zunächst nur langsam voran. Das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf hat im März 2018 die erste Ausschreibung über 6,6 Tonnen gestoppt, weil die Bietefristen zu knapp angesetzt waren. Bereits bei der ersten Ausschreibung hatten sich 118 Unternehmen beworben.
Aber wird die geplante Menge reichen?
Bei der 2. Ausschreibung, die Mitte Juli begann, sollen es laut Informationen doppelt so viele interessierte Firmen sein. Dabei bleibt offen, ob die ausgeschriebene Menge ausreichend sein wird. Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Liberalisierung Anfang 2017 kam es bei medizinischem Cannabis zu einem Boom. Anfangs hatten nur 1000 Patienten die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Inzwischen können Ärzte, wenn die Erstverordnung genehmigt wurde, Cannabis frei verschreiben.
Apotheker und Ärzte bemerken eine stark ansteigende Nachfrage. Einige Experten gehen von inzwischen 15.000 Cannabis-Patienten aus. Genauere Daten hierzu liegen derzeit noch nicht vor.
Cannabis kommt vor allem bei Übelkeit, Tumorschmerzen, Spastiken, Chemotherapie und MS zum Einsatz.
Die Verordnung soll vereinfacht werden
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn möchte die Genehmigung zur Cannabisverordnung vereinfachen. Somit soll nach einer ersten Verordnungsgenehmigung durch die Krankenkasse kein erneuter Bewilligungsantrag mehr nötig sein, auch wenn es zu geringen Veränderungen des Rezepts kommt. Dies soll laut dem Gesundheitsminister für „Dosisanpassung“, Veränderungen bei der Sorte und dem Wechsel zwischen verschiedenen Cannabis-Extrakten gelten.
Eine Genehmigungsantrag für eine ambulante Cannabisversorgung soll ganz wegfallen, wenn unmittelbar davor eine stationäre Behandlung mit Cannabis durchgeführt wurde.
Cannabis auch für Anleger interessant
Für Anleger ist medizinisches Cannabis ebenfalls eine sehr interessante Sache: Zu Beginn der Woche gibt das Hamburger Investment-Start-Up Werkhausen & Stehr Hanf Consulting UG die Ausgabe des ersten Hanfaktienfonds bekannt. Die Zeichnungsfrist für das aktiv gemanagte Beteiligungsportfolio (WKN: A2N84J) soll bereits gestartet sein und bis 28. November dauern.
Gemäß Emittent beinhaltet der Fonds rund 35 führende Unternehmen der nordamerikanischen Hanfindustrie. Dabei wird die gesamt Wertschöpfungskette miteinbezogen: von Anbau, Patente, Lizenzen über Distribution, Forschung, Technologie und Pharmazie.
Cannabis hat genau das getan, was wir Freunde der gesunden Pflanzen erhofft hatten: Es hat sich seinen Weg weiter gebahnt in Richtung vollständige Legalisierung. Wir hoffen, dass am Ende dieser Entwicklung ein positiver und gangbarer Weg steht für alle Menschen und Patienten, die Cannabis als medizinische Pflanze nutzen und von den vielseitigen medizinischen Effekten profitieren wollen.
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